AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Weltweit Golfen - Inhaberin Frau Carola Finkenstaedt - (nachstehend «WWG» genannt) wird beauftragt und bevollmächtigt nach Maßgabe der von mir/uns nachstehend getroffenen Auswahl zu einer gewünschten Mitgliedschaft in einem Golfclub, der Mitglied im DGV Deutscher Golfverband e.V. ist, mich/uns zu vertreten bei der Eingehung (Aufnahmeantrag), Durchführung (Korrespondenzen, Abwicklung von Zahlungen) und Beendigung (Kündigung) der hierzu erforderlichen Erklärungen für Mitgliedschaften, Spiel- und Nutzungsrechte (nachfolgend zusammengefasst «Spielrechte» genannt) und durchzuführenden Zahlungen. Die hierfür WWG zustehende, angemessene Vergütung ist in den nachstehenden Preisübersichten für Mitgliedschaften enthalten, ebenso wie die derzeitigen Aufwendungen für Spielrechte. Die nachstehenden Preise können von WWG angepasst werden, wobei eine Erhöhung der Vergütung frühestens nach vier Monaten und im Übrigen jährlich nur um maximal 15% zulässig ist. Von der Beschränkung des § 181 BGB ist WWG befreit.
Widerrufsrecht:
Das Fernmitglied kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt mit der Anerkennung der AGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist per Brief, Fax oder Email an die im Impressum angegebene Adresse zu richten.
Ablauf:
Dieser Auftrag stellt ein Angebot des/der Unterzeichner dar, welches von WWG durch gesondertes Schreiben zusammen mit der Rechnung über die erste Monatsrate nebst Zusatz-Aufwendungen angenommen werden kann, mit der Maßgabe, dass weitere Tätigkeiten von WWG (wie insb. Aufnahmeantrag) erst nach Rechnungsausgleich erfolgen. WWG informiert über ihre Mitgliedschaft und übermittelt den Mitgliedsausweis des Golfclubs (zirka fünf Wochen nach Aufnahme). Die weiteren Monatsraten, sowie die einmal jährliche zu zahlende Zusatz-Aufwendung, werden nach Maßgabe der erteilten Lastschriftermächtigung von WWG abgebucht.
Kündigung:
Das Vertragsverhältnis und die Spielrechte können schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.12. des Kalenderjahres gekündigt werden(Stichtag: 30.09. des jeweiligen Jahres). Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Bei Nichtbezahlung der laufenden Monatsraten/einmal jährlichen Zusatzaufwendungen spätestens innerhalb eines Monats ab Fälligkeit, insbesondere infolge mangelnder Deckung des in einer Lastschriftermächtigung genannten Kontos, kann WWG durch Kündigung oder in sonstiger Weise die Spielrechte beenden. Die Beendigung dieses Vertrages führt zur Beendigung der Spielrechte und umgekehrt.
Einzug der Monatsbeiträge und jährlicher Zusatz-Aufwendung per Lastschrift:
Hiermit ermächtige ich/wir Weltweit Golfen widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen (monatlichen Raten für meine/unsere Mitgliedschaft/en, sowie die Zusatz-Aufwendung einmalig pro Person und Jahr, gemäß obigem Auftrag) bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos, durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehen dem Zahlungsempfänger durch ungerechtfertigte Rückbuchungen seitens des Kontoinhabers Kosten, trägt diese der Kontoinhaber. Können die monatlichen Raten nicht eingezogen werden, wegen fehlender Deckung des Kontos, gehen die Forderungen des Zahlungsempfänger an ein Inkassobüro, die Kosten trägt der Kontoinhaber. Die Gesamtsumme wird fällig, wenn zwei mal hintereinander die monatlichen Gebühren -- gleich welchen Grundes -- nicht abgebucht werden konnten. Mahngebühren werden mit 4% über dem Basiszinssatz berechnet. Für Rücklastschriften werden 8,00 € Mahngebühr erhoben.
Vollmacht:
Mit dem Aktzeptieren dieser AGBs bevollmächtige/n ich/wir Weltweit Golfen , Thielallee 28 a, D-14195 Berlin mich/uns bei Erklärungen zur Erlangung und Durchführung einer Mitgliedschaft in dem ausgewählten Golfclub, der Mitglied im DGV Deutscher Golfverband e.V. ist, und zur Erlangung und Durchführung von Spielrechten auf der betreffenden Golfanlage zu vertreten, insbesondere den/die erforderlichen Aufnahmeanträge zu stellen, Annahmeerklärungen entgegenzunehmen, erforderliche Korrespondenzen zu führen und Zahlungen für mich/uns zu leisten, wie auch die zur Beendigung der Mitgliedschaft/en bzw. Spielrechte erforderlichen Erklärungen abzugeben, insbesondere Kündigung/en zu erklären. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist Weltweit Golfen befreit.